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Steuerterminkalender

Steuertermine, Schonfristen 2021                           

Monat SteuerterminEnde der Zahlungs- SchonfristSteuerarten
Januar 11. 14. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj)
Februar 10. 15. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)
  15. 18. Gewerbesteuer, Grundsteuer
März   10. 15. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M); Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
April 12. 15. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj)
Mai 10. 14. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)
  17. 20. Gewerbesteuer, Grundsteuer
Juni   10. 14. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M); Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Juli 15. 15. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj)
August 10. 13. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M);
  16. 19. Gewerbesteuer, Grundsteuer
September   10. 13. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M); Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Oktober 11. 14. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj)
November 10. 15. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)
  15. 18. Gewerbesteuer, Grundsteuer
Dezember   10. 13. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M); Einkommensteuer, Körperschaftsteuer

M = Monatszahler; Vj = Vierteljahreszahler;

Anmerkungen:

Bei Vorliegen einer Dauerfristverlängerung verschieben sich die Fristen um einen Monat nach hinten.

Wird ein Steuertermin nicht eingehalten, so erhöht sich der zu zahlende Betrag um einen Säumniszuschlag. Der Zuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrages.

Das Finanzamt darf aber einen Säumniszuschlag nicht sofort nach Ablauf des Fälligkeitstages berechnen. Denn von diesem Tag an läuft noch die dreitägige Zahlungs-Schonfrist. Wird innerhalb dieser Frist gezahlt, so gilt die Steuerzahlung noch als rechtzeitig. Eine Schonfrist gibt es allerdings nicht bei Barzahlung oder Zahlung mit Scheck. Eine Zahlung mit Scheck gilt erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als entrichtet.

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